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Dampfen verboten: Wo gilt das Nichtraucherschutzgesetz für E-Zigaretten in Deutschland?

6 Min.Lesezeit
RatgeberKategorie
2026Stand
GeprüftRedaktion

Wer mit der E-Zigarette in Deutschland unterwegs ist, stößt früher oder später auf die Frage: Darf ich hier dampfen? Die Antwort ist oft nicht eindeutig — denn das Recht rund um E-Zigaretten ist in Deutschland zersplittert. Bund, Länder, Arbeitgeber und private Hausrechte regeln jeweils unterschiedliche Bereiche. Dieser Guide fasst zusammen, was tatsächlich gilt: wo Dampfen verboten ist, wo es geduldet wird, und wo du rechtlich auf sicherem Terrain stehst.

Bundesrecht vs. Landesrecht: Die wichtige Unterscheidung

Deutschland hat kein einheitliches Bundesgesetz, das das Dampfen in der Öffentlichkeit regelt. Das Nichtraucherschutzgesetz (NiSchG) existiert in verschiedenen Fassungen auf Landesebene — und die Regelungen variieren erheblich zwischen Bayern und Bremen, zwischen Berlin und Bayern. Hinzu kommt: Viele Nichtraucherschutzgesetze wurden vor dem Aufkommen moderner E-Zigaretten geschrieben und nennen explizit "Tabakrauch" als Regelungsgegenstand. Ob E-Zigaretten darunter fallen, ist oft Auslegungssache.

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"Das Dampfen von E-Zigaretten ist in Deutschland nicht grundsätzlich verboten — aber es ist auch nicht grundsätzlich erlaubt. Die Lage hängt vom Ort, dem Bundesland und dem Hausrecht des Betreibers ab."

— Zusammenfassung des BfArM zu Regelungsstand E-Zigaretten in Deutschland

Video: Nichtraucherschutzgesetz und E-Zigaretten — Expertenerklärung

Übersicht: Dampfen erlaubt oder verboten?

OrtDampfenRechtsgrundlageHinweis
Öffentliche Gebäude (Behörden, Ämter)VerbotenNiSchG LänderGilt in allen Bundesländern
Krankenhäuser, PflegeeinrichtungenVerbotenNiSchG + HausrechtAuch auf Außengelände oft verboten
Schulen, Kitas, BildungseinrichtungenVerbotenNiSchG + SchulordnungAuch für Lehrkräfte auf dem Schulgelände
Deutsche Bahn (Bahnhöfe)Verboten (Hallenbereich)Hausrecht DBAuf Außenbahnsteigen je nach Bahnhof
FlugzeugeVerbotenLuftsicherheitsrechtAuch e-Zigaretten, auch im WC
Gaststätten / RestaurantsHausrecht des BetreibersNiSchG LänderEntscheidet der Wirt
Büros / ArbeitsplätzeArbeitgeberentscheidArbStättVArbeitgeber kann Dampf-/Rauchverbote aussprechen
Öffentlicher Außenraum (Parks, Straßen)Grundsätzlich erlaubtKein BundesverbotAusnahmen möglich (z.B. Kinderspielplätze)
EinkaufszentrenHausrecht des BetreibersPrivates HausrechtFast immer verboten
Öffentliche Verkehrsmittel (Bus, Tram)VerbotenBeförderungsbedingungenGilt für alle Verkehrsverbände

Bundesland-Unterschiede: Was wo gilt

BundeslandNiSchG-Stand E-ZigaretteBesonderheit
BayernExplizit E-Zigaretten eingeschlossenStrengstes Bundesland, NiSchG gilt seit 2016 für E-Zigaretten
Nordrhein-WestfalenE-Zigaretten teilweise eingeschlossenNiSchG NRW § 2 enthält "rauchähnliche Produkte"
BerlinUnklar / InterpretationssacheNiSchG Berlin erwähnt E-Zigaretten nicht explizit
HamburgExplizit eingeschlossenHmbNRSG erfasst E-Zigaretten und Shishas
Baden-WürttembergExplizit eingeschlossenLNRSchG BW enthält E-Zigaretten seit Novelle 2017
Brandenburg, SachsenNicht explizit geregeltHausrecht entscheidet, weniger Konflikte

Wichtiger Hinweis: Diese Tabelle gibt den allgemeinen Tenor wieder — Gesetze können sich ändern. Im Zweifel gilt: Im Innenbereich lieber fragen oder auf Dampfen verzichten. Das Hausrecht des Betreibers gilt immer zusätzlich zum Landesrecht.

Arbeitsstätten: Dampfen am Arbeitsplatz

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) schützt Arbeitnehmer vor Tabakrauch am Arbeitsplatz. Der Arbeitgeber hat die Pflicht, Nichtraucher zu schützen. Ob E-Zigaretten unter diese Schutzpflicht fallen, ist rechtlich umstritten — aber in der Praxis gilt: Was der Arbeitgeber in seiner Betriebsordnung als Rauchverbot definiert, schließt heute fast immer auch E-Zigaretten ein. Im Außenbereich eines Betriebs kann das Dampfen in ausgewiesenen Raucherbereichen in der Regel toleriert werden — wenn der Arbeitgeber es nicht ausdrücklich untersagt.

Deutsche Bahn und Flughäfen: Die wichtigsten Regeln

  • Deutsche Bahn — Züge: Dampfen ist generell verboten. In Fernzügen (ICE, IC) gilt absolutes Dampfverbot in allen Bereichen einschließlich der WC-Zellen. Bei Erwischung droht Verweis aus dem Zug.
  • Deutsche Bahn — Bahnhöfe: In den Hallengebäuden gilt das Rauchverbot der DB und ggf. das Landesrecht. Auf Außenbahnsteigen ist die Regelung je nach Bahnhof unterschiedlich — einige sind rauchfrei erklärt (inklusive E-Zigaretten), andere nicht.
  • Flughäfen: In der Regel vollständig rauchfreie Gebäude. E-Zigaretten gelten als Rauchen. Manche Flughäfen haben ausgewiesene Raucherbereiche außerhalb des Gebäudes, in denen Dampfen toleriert wird.
  • Flugzeuge: Absolutes Verbot — weltweit. E-Zigaretten im Gepäck (Handgepäck) müssen im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. In der aufgegebenen Baggage ist das Gerät inklusive Akku nicht erlaubt. Details: E-Zigarette auf Reisen.
  • Gaststätten: Wirt entscheidet, Gast fragt

    In Gaststätten, Bars und Restaurants entscheidet das Hausrecht des Betreibers — sofern das Landesrecht keine explizite Regelung trifft. In Bayern und Hamburg ist die Sache klar: E-Zigaretten fallen unter das NiSchG, Dampfen in Gaststätten ist verboten. In anderen Bundesländern liegt es im Ermessen des Wirts. Praktische Empfehlung: Immer fragen, bevor man dampft. Ein freundliches Nachfragen ist in der Regel willkommen — ungefragt zu dampfen kann zu Ärger oder Verweis führen, selbst wenn kein explizites Verbot gilt.

    Kinderspielplätze: Besondere Vorsicht

    Einige Bundesländer und Kommunen haben explizite Rauchverbote auf Kinderspielplätzen erlassen, die auch E-Zigaretten einschließen. Selbst wo kein explizites Verbot gilt, ist Dampfen in Sichtweite von Kindern sozial inakzeptabel und kann zu Konflikt führen. Im Zweifel: Abstand halten oder Verzicht in diesen Bereichen.

    Für Vaper in der Öffentlichkeit: Diskrete, kompakte Pod-Systeme wie das Vaporesso XROS 3 oder das Uwell Caliburn G2 erzeugen weniger Dampfvolumen als Sub-Ohm-Setups und fallen in sozialen Situationen weniger auf. Für alle, die hochwertige Liquids — einschließlich CBD-Liquids ohne Nikotin — suchen, bietet CannaZen eine geprüfte Auswahl.

    Häufige Fragen: Dampfen und Recht in Deutschland

    Dampfen in Restaurants erlaubt?
    Bayern und Hamburg: verboten. Andere Bundesländer: Hausrecht des Wirts entscheidet. Immer fragen.
    Dampfen im Büro erlaubt?
    Nur wenn Arbeitgeber es erlaubt. Betriebliche Rauchverbote schließen E-Zigaretten fast immer ein.
    In der Deutschen Bahn?
    Verboten — in Zügen und Bahnhofshallen. Hausrecht der DB gilt für E-Zigaretten gleich wie Tabak.
    Strikteste Bundesländer?
    Bayern, Hamburg, Baden-Württemberg haben E-Zigaretten explizit in ihr NiSchG aufgenommen.
    Im Freien erlaubt?
    Grundsätzlich ja, keine Bundesregelung. Ausnahmen: Kinderspielplätze, Schulgelände, kommunale Zonen.
CV
CannaVape Redaktion Redaktionell geprüft · Zuletzt aktualisiert: 06.05.2026

Unsere Redaktion recherchiert, testet und bewertet Vapes, E-Zigaretten und Cannabis-Produkte unabhängig. Alle Inhalte dienen der persönlichen Information — keine individuelle ärztliche Beratung.

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